Ferienwohnung Lorena

Ferienwohnung LORENA

Absolute Ruhe in zentraler Lage

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alexander Menninger – im Folgenden auch „Vermieter“

Geißäckerweg 16

97456 Dittelbrun

 

www.ferienwohnung-lorena.de

 

Stand 01.01.2025

 

§ 1  Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die 
 mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für
den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die
Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.

(2) Die
Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung
zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Anbieters.

(3)
Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher
vereinbart wurden.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie
ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

 

§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie
bitte schriftlich an millan2022@yahoo.com  oder rufen uns an.
Können wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum
bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung der gebuchten
Ferienwohnung sowie die Rechnung. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist
mit Erhalt der Buchungsbestätigung, bzw. nach erfolgter Anzahlung (siehe §3) rechtskräftig.

 

§ 3 Zahlungsbedingungen
Die Anzahlung in Höhe von 25% der Gesamtsumme ist bis 14 Tage nach der
Buchungsbestätigung/Rechnungserhalt auf unser Konto zu überweisen.
Die Restzahlung ist bis spätestens 7 Tage vor Anreise ebenfalls auf unser Konto
zu überweisen oder bar bei Anreise.

Die
Mindestmietdauer beträgt in 2 Nächte.  Übernachtungen für 1 Nacht ist Saisonalbedingt
auf Anfrage möglich. 

Die
Preisliste ist Bestandteil dieser AGB.

Bei
Zahlungsverzug der Anzahlung verfällt die Buchung. 

Kosten der
Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde. Alle
Banküberweisungs-gebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem
Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Wir
akzeptieren Zahlungen per Überweisung und Barzahlungen.

 

§ 4 An- und Abreise
Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr bzw. nach Absprache zur
Verfügung. Bitte teilen Sie uns Ihre voraussichtliche Ankunftszeit unbedingt
mindestens 1-2 Tage vor der Anreise mit. Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen,
muss dies vorher abgesprochen werden.
Die Schlüsselübergabe erfolgt nach individueller Absprache. 
Am Abreistag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr bzw. nach Absprache besenrein frei
zu machen (Ausnahme siehe „Später Checkout“). Alles benutzte Geschirr ist
wieder sauber in die Schränke einzuräumen die Mülleimer müssen entleert und der
Kühlschrank ausgeräumt sein.
Bitte werfen Sie vor Abreise alle gebrauchten Handtücher und Bettwäsche in den
Wäschekorb im Bad. 
Später Check-out
Ein später Check-out ist bei Buchung zu vereinbaren- Falls keine unmittelbare
Folgebuchung besteht, kann der späte Check out noch während des Aufenthaltes
vereinbart werden. Für einen späten Check-out zwischen 10.30 – 18.00 Uhr werden
pauschal 20€ berechnet.
Bei spätem Check-out nach 18.00 Uhr werden Kosten in Höhe einer Übernachtung
berechnet. 

 

§ 5 Ferienwohnung
Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand
mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der
Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu
setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt,
dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar.
Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Das Inventar ist
schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen
vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten,
ist untersagt. Die Benutzung vom vorhandenen Kaminofen erfolgt auf eigene
Gefahr. Die Haftung für Unfälle oder durch unsachgemäßen Gebrauch wird
ausgeschlossen. Die Asche ist in dem vorgesehenen Blecheimer zu entsorgen. Den
Ascheeimer nicht in die Mülltonen entleeren. Der Mieter haftet auch für das Verschulden
seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon
ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie
Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei
Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung
zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer
der Versicherung mitzuteilen.

§5.1 Außenanlagen

Die der
Ferienwohnung zugehörige Außenanlage umfasst den  Stellplatz für PKW, die
Sitzfläche auf der Terrasse, der Kinderspielplatz und ein Abstellraum. Bitte
verlassen Sie auch die Außenanlage, so wie Sie sie vorgefunden haben und
entsorgen Müll und Unrat selbstständig. Die Nutzung des Kinderspielplatzes hat
unter Aufsicht der Eltern zu erfolgen und geschieht auf eigene Verantwortung.
Die Haftung für Unfälle durch die Nutzung von Spielgeräten wird ausgeschlossen. 

Die
Benutzung vom vorhandenen Grill erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung für
Unfälle oder durch unsachgemäßen Gebrauch wird ausgeschlossen.

§5.2 Wallbox

Das Laden
des E-Fahrzeuges über Haushaltssteckdosen ist untersagt. Das Laden ist
ausschließlich kostenpflichtig über die Wallbox gestattet. 

 

§ 6 Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren erfolgt nur nach vorheriger Absprache und
Genehmigung.

Sollten
Haustiere dennoch mitgebracht werden, wird die Wohnung nicht vermietet. Es
fallen Stornokosten wie bei nicht erfolgter Anreise an.

 

§ 7 Aufenthalt
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt
werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist
für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis
bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag
fristlos zu kündigen.
Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt.
Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden. Der Mieter
erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der
Ferienwohnung Lorena einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der
Zahlung. Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter
berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein
Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht
nicht.

 

§ 8 Reiserücktritt
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des
vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich
zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum
Anreisetag und ergibt sich wie folgt:


bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag keine Stornokosten
bis zu 7 Tage vor dem Anreisetag 25% des vereinbarten Mietpreises
ab 6 Tage vor Anreisetag  oder bei Nichtanreise 100 % des vereinbarten Mietpreises.

Der
Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

 

§ 9 Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer
unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber)
sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen;
beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem
Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung
für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer
Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört
oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

 

§10 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle
Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und
Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Für vom Gast
eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen
(§701 BGB)

 

§11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
§11.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN.
Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine
Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht,
Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht
die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des
Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb
des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den
Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder
auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird
oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss
und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit
verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem
Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das
WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige
Seiten).

§11.2.
Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und
Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter
Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift
und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser
Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter
verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit
das Recht, Zugangscodes zu ändern.

§11.3.
Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet
ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter
Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten
können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist
ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B.
Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät
gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes
Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die
Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung,
es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§11.4.
Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen
kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter
selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder
geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu
tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht
einzuhalten. Er wird insbesondere:
Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen
Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich
vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im
Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden
Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder
bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung
von MassenNachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung
nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und
Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs
durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung
beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren
Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss
er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß
vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen
Umstand hin. 

Der Mieter
ist für sein genutztes Endgerät selbst verantwortlich. Er kann sich nicht von
der oben genannten Verantwortlichkeit und Haftung freimachen, indem er
behauptet, dass ein Dritter sein Endgerät genutzt hatte.

§11.5
Datenschutz

Der Mieter
wurde darüber informiert, dass Daten über sein Nutzungsverhalten des
Internetzugangs erhoben und gespeichert und dem Vermieter wöchentlich per Email
mitgeteilt werden. Dabei wird u.a. auch die MAC-Adresse des Nutzers dem
Vermieter mitgeteilt.

 

§12 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht.
Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen
werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.

 

§13. Verjährung
Ansprüche des Gastes gegenüber dem Vermieter verjähren grundsätzlich nach einem
Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§199 Abs.1 BGB)
Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Gastes aus Verletzung des Lebens, des Körpers,
der Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob
fahrlässige Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

§ 14. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist ausschließlich der
Sitz des Vermieters.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
oder privaten Rechts, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben
oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz
des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

 

§15. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird
hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen
Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.